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Geschäftsbedingungen
 

Vielen Dank, dass Sie sich für eine Aktivität von uns entschieden haben. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung entsteht zwischen Ihnen und Berg-Event/Veranstalter ein Vertrag
Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.

 

 

1.

Anmeldung

 

Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Veranstalter entgegen genommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

 

 

2.

Vertragsgegenstand

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistung zu erbringen, welche dieser gemäss den Beschreibungen in seinem Prospekt anbietet.

 

 

3.

Vertragsabschluss

 

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Berg-Event zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und
Berg-Event wirksam.

 

 

4.

Preise

 

Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus dem aktuellen Angebot des Veranstalters. Sie verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten.

 

 

5.

Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlung erfolgt durch Rechnung oder Barzahlung. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 beim Kunden eingefordert.

 

 

6.

Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden

 

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels eingeschriebenen Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (schriftliche Bestätigungen, Detailprogramme etc.) erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig. Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementkosten in Rechnung gestellt:

 

 

 

bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn Fr. 40.-

 

29 - 20 Tage vor Aktivitätsbeginn 20%

 

19 - 10 Tage vor Aktivitätsbeginn 30%

 

9 - 1 Tage vor Aktivitätsbeginn 75%

 

am Tag des Aktivitätsbeginnes 100%

 

 

 

Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Pauschalpreises.

 

 

 

Mehrkosten welche durch die Verschiebung oder spätes Eintreffen des Kunden
entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

 

 

 

Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

 

 

 

Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- pro Person erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.

 

 

7.

Annullation oder Auftragsänderung durch Berg-Event vor Aktivitätsbeginn

 

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keinen der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.

 

 

 

Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft.

 

 

 

Wird die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen.

 

 

 

Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

 

 

Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

 

 

8.

Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss

 

Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

 

9.

Abbruch der Aktivität durch den Kunden

 

Bricht der Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

 

 

10.

Teilnahmebedingungen

 

Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

 

 

 

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

 

 

11.

Versicherung

 

Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullations-Versicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivität, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

 

 

12.

Beanstandungen

 

Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen.

 

 

13.

Schadenersatzansprüche

 

müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen sämtliche Ansprüche.

 

 

14.

Haftung

 

Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seinen Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistungen erbracht werden können.

 

 

 

Der Veranstalter haftet nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen zustande gekommen sind. Für Handlungen des Aktivitätenleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind: Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerischen Ereignissen, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

 

 

15.

Anwendbares Recht

 

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
 

16.

Gerichtsstand

 

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist Wangen a.A.


Berg-Event Jörg Wüthrich Bergführer 4537 Wiedlisbach 

 

 

Telefon 032 636 36 61

 

Telefax 032 636 38 10

 

info@berg-event.ch